Häufig gestellte Fragen

Den Entschluss zu fassen, sich professionelle Unterstützung zu suchen, ist oft der schwerste, aber auch mutigste Schritt. Gleichzeitig bringt dieser Weg viele organisatorische und persönliche Fragen mit sich: Wie läuft eine Sitzung ab? Übernimmt die Versicherung die Kosten? Passt meine Arbeitsweise zu Ihrem Anliegen?

Auf dieser Seite habe ich die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt, um Ihnen Orientierung und Sicherheit zu geben. Sollte Ihre konkrete Frage hier nicht beantwortet werden, schreiben Sie mir gerne direkt.

1Was unterscheidet einen Heilpraktiker für Psychotherapie von einem Psychotherapeuten?
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie erlangt die sogenannte eingeschränkte Heilerlaubnis nach einer amtsärztlichen Überprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Sie dürfen sich nicht als Therapeuten bezeichnen, da dies ein geschützter Begriff für den Berufsstand der Psychotherapeuten ist. Ein approbierter Psychotherapeut durchläuft ein mehrjähriges Studium und eine staatliche Ausbildung. Sie dürfen im Gegensatz zu Heilpraktikern für Psychotherapie auch im gesetzlichen Krankenkassensystem operieren, bedürfen hierfür aber der Diagnose einer psychischen Störung. Heilpraktiker für Psychotherapie müssen auch diagnostizieren, können aber auch in einem niedrigschwelligen Bereich, wo noch nicht unbedingt eine Störung mit Krankheitswert entstanden ist, tätig werden. Hierzu gehören z. B. akute einschneidende Lebensereignisse, Orientierungsfragen oder Sinnfragen. Mein persönliches Verständnis sieht den Heilpraktiker für Psychotherapie als Bindeglied zwischen psychologischer bzw. Lebensberatung und approbierten Spezialisten, der das Gesundheitssystem insbesondere bei leichteren psychischen Erkrankungen sinnvoll unterstützt.
2Welche Therapieformen darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie im Vergleich zu einem Psychotherapeuten anbieten?
Psychologische Psychotherapeuten dürfen nur innerhalb der so genannten Richtlinienverfahren therapieren, die von der Psychotherapierichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt werden. Dieser Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Spitzengremium der Bundesvereinigungen und -gesellschaften der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Richtlinienverfahren umfassen (1) Psychoanalytisch begründete Verfahren, (2) die Verhaltenstherapie und (3) die Systemische Therapie.

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen im Gegensatz dazu einer freien Methodenwahl und sind nicht an die Richtlinienverfahren gebunden. Auch wenn die meisten Heilpraktiker für Psychotherapie eine Ausbildung in einem Richtlinienverfahren an privaten Instituten absolviert haben, können Sie auch andere Therapieformen wie beispielsweise Hypnosetherapien, Gestalttherapie oder Körperpsychotherapie anbieten. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Heilpraktiker für Psychotherapie eine entsprechende Ausbildung in den Verfahren absolviert hat und seine eigenen fachlichen Grenzen und Kontraindikationen für die jeweiligen Verfahren beachtet.
3Was versteht man unter der Lösungsfokussierten Kurzzeittherapie (SFBT)?

Die Lösungsfokussierte Kurzzeittherapie (Solution Focused Brief Therapy, SFBT) ist ein Ansatz innerhalb der systemischen Psychotherapie. Sie entstand in den 1980er-Jahren und wurde maßgeblich von den Psychotherapeuten Steve de Shazer und Insoo Kim Berg geprägt. Grundlage des systemischen Verständnisses ist die Annahme, dass Menschen immer in unterschiedliche soziale Zusammenhänge eingebunden sind und sich gegenseitig beeinflussen. Wir befinden uns in unserem Leben ständig in Beziehungen – zum Beispiel zu unserem Partner, unserer Familie, unseren Freunden oder unseren Kollegen und Vorgesetzten im Job. Veränderungen, die wir selbst anstoßen, können daher auch Auswirkungen auf diese Beziehungen und Lebensbereiche haben. Im systemischen Therapieverständnis werden solche Wechselwirkungen mitbedacht.

Im Mittelpunkt der SFBT steht nicht die eingehende Problemanalyse oder die Suche nach dessen Entstehungsursachen. Stattdessen ist die Grundannahme der SFBT vereinfacht gesagt, dass jeder Mensch individuell passende Lösungsansätze in sich trägt, er jedoch die konkreten Details oder den Weg hin zur Lösung nicht parat hat. Hindernisse zur Lösung können neben externen Faktoren aber auch interne Anteile wie eigene Interpretationen, Vorstellungen oder Wahrnehmungen darstellen. Daher fokussiert die SFBT einerseits auf den schrittweisen Prozess hin zur Lösung, andererseits aber auch darauf, einen anderen Blickwinkel auf das Problem einzunehmen. Viele Menschen neigen bei Problemen dazu, ins Grübeln zu geraten und darüber den Blick auf das zu verlieren, was für sie überhaupt im Bereich des Veränderbaren liegt.

Um Veränderungen zu erreichen, bedarf es des Einsatzes persönlicher Ressourcen, derer wir uns oft nicht ausreichend gewahr sind. Dies umfasst die Mittel und Wege, die wir auf dem Weg zur Lösung benutzen können und umfasst dabei insbesondere unsere individuellen Stärken. Auch hierauf legt die Arbeit mit der SFBT einen Schwerpunkt und kann dabei unsere bisherigen starren Muster und Überzeugungen ein Stück weit aufbrechen. Das Therapieverständnis der SFBT geht davon aus, dass – wie schon bei den Lösungsansätzen zuvor– jeder die Kapazitäten und Ressourcen zur Lösung des Problems in sich trägt, aber nicht immer den Zugang zu diesen findet.

Als Therapeut gebe ich ihnen daher keine konkreten Lösungsvorschläge vor, sondern begleite sie im Prozess und unterstütze sie dabei, andere Blickwinkel einzunehmen und weniger bewusste Fähigkeiten und Kompetenzen (wieder) zu entdecken. Sie kontrollieren den Prozess in Bezug auf die Geschwindigkeit und das Ergebnis, bis es sich für sie stimmig und richtig anfühlt. Dabei bedarf es nicht fundamentaler Neuausrichtungen – Veränderung entsteht viel häufiger nachhaltig durch viele kleine Schritte, bei denen uns die nächsten Schritte erst im Zeitablauf richtig bewusst werden.

4Unterliegen Heilpraktiker für Psychotherapie einer Schweigepflicht?
Ja, Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen einer Schweigepflicht über sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit. Meine Schweigepflicht gilt insbesondere gegenüber dritten Personen, Familienangehörigen, Krankenkassen und anderen Therapeuten und Ärzten. Wenn Informationen mit anderen Personen geteilt werden sollen, müssen Sie mich explizit von der Schweigepflicht gegenüber diesen Personen entbinden.

Die Schweigepflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie umfasst jedoch im Gegensatz zu Ärzten nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht in einem Strafprozess. Die Schweigepflicht wird ebenfalls durchbrochen, sollte ich Kenntnis von einer geplanten Straftat erlangen oder wenn ein anderes „höherwertiges Interesse“ zu wahren ist (z. B. die körperliche Unversehrtheit des Kindes bei einer Kindesmisshandlung).
5Können Heilpraktiker für Psychotherapie mir Medikamente verschreiben?
Nein, Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen keine Medikamente verschreiben. Bei einigen psychischen Erkrankungen ist eine medikamentöse Behandlung neben der Psychotherapie jedoch unabdingbar. Außerdem gibt es einige somatische, d.h. körperliche Erkrankungen, die mit psychischen Symptomen einhergehen können, wie z.B. eine Schilddrüsenüberfunktion. In beiden Fällen bedarf es der Konsultation Ihres Hausarztes oder ggf. eines Facharztes, der Ihnen die entsprechende Medikation verschreiben darf.
6Können mich Heilpraktiker für Psychotherapie krankschreiben oder mir ein Attest ausstellen?
Nein, Krankschreibungen dürfen nur von Ärzten ausgestellt werden, dasselbe gilt für Atteste oder Bescheinigungen. Im Rahmen einer Schweigepflichtsentbindung Ihrerseits kann ich Ihren Arzt über Ihre Symptomatik und den Therapieverlauf informieren, die abschließende Entscheidung über eine Krankschreibung oder ein Attest obliegt jedoch stets einem approbierten Mediziner.
7Dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie psychologische Tests durchführen?
Ja, als Heilpraktiker für Psychotherapie darf man grundsätzlich Testverfahren wie z. B. Fragebögen zur Unterstützung im diagnostischen Kontext benutzen.
8Übernimmt meine Versicherung die Kosten der Therapiesitzungen?
Meine Arbeit als Heilpraktiker für Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Im Bereich der privaten Krankenkassen können Sie die Rechnungen für meine Behandlungen bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und bekommen den Ihnen vertraglich zustehenden Anteil erstattet. Allerdings übernehmen auch nur wenige private Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikerinnen. Aus diesen Gründen führe ich eine reine Selbstzahlerpraxis. Zu individuellen Leistungsfragen darf ich Sie bitten, sich im Zweifel vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
9Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Falls Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, mitzuteilen. Dadurch kann ich den freigewordenen Termin anderweitig vergeben und einer anderen Klientin oder einem anderen Klienten die Möglichkeit für einen Termin anbieten.

Ihre Absage können Sie mir telefonisch – gerne auch über die Mailbox – oder per E-Mail zukommen lassen.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des Honorars für die ausgefallene Therapiestunde berechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich kurzfristig nicht mehr vergebene Termine auf diese Weise berücksichtigen muss.

10Erfährt meine Krankenkasse von einer eventuellen Diagnose einer psychischen Störung?
Grundsätzlich nein, da eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen gar nicht und mit privaten Krankenversicherungen nur in Ausnahmefällen möglich ist. Insoweit gibt es also im Regelfall auch keinen Informationsaustausch zwischen mir und Ihrer Krankenkasse.
11Was mache ich, wenn ich akute Hilfe brauche?
In akuten psychischen Krisen stehen Ihnen verschiedene telefonische Hilfsangebote zur Verfügung, die ich Ihnen nachfolgend aufliste.

Hausärztlicher Notdienst: 116 117

Telefonseelsorge: 0800-1110111 und 0800-1110222 oder 116 123

Sozialpsychiatrischer Dienst Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises, für die Stadt Düsseldorf: 0211-8995391

Insbesondere in Fällen in denen akute Eigen- und/oder Fremdgefährdung besteht (z.B. aufgrund von Suizidgefahr, wahnhaftem Erleben oder Wahrnehmungsstörungen) ist jedoch eine freiwillige Einweisung in eine psychiatrische Klinik angezeigt. Wenn Sie einer anderen Person, die sich in einer solchen psychischen Ausnahmesituation befindet, helfen möchten, gefährden Sie sich jedoch nie selber und wählen den Notruf 112, wenn Sie sich unsicher sind.

In Düsseldorf finden Sie die Zentrale Notaufnahme im Haus 26 des LVR-Klinikums, Bergische Landstraße 2, 40629 Düsseldorf. Telefon: 0211 922-2801
12Sind kurzfristig Termine bei Ihnen verfügbar?
Derzeit können Sie recht kurzfristig Termine bei mir buchen, am besten über Doctolib. Als Selbstzahler profitieren Sie im Vergleich zu niedergelassenen Psychotherapeuten in der Regel von deutlich kürzeren Wartezeiten bis zu einer Behandlung, allerdings übernimmt die Krankenkasse nicht die Behandlungskosten.